Das Veto gegen die Samsung-Galaxie-Registerkarte 10.1 in Europa wird aufgehoben
In vollem Kater nach dem Schatten des Betrugs in den von Apple vor dem deutschen Gericht in Düsseldorf gegen Samsung vorgelegten Beweisen ist bekannt, dass das Veto, das in Europa für die Vermarktung des neuesten Tablets der südkoreanischen Firma, des Samsung Galaxy Tab 10.1, gewichtet wurde wurde aufgehoben.
Obwohl die deutschen Gerichte noch nicht gegeben, das grüne Licht für die Vermarktung des Gerätes innerhalb der Grenzen des Landes, so scheint es, um die erkannt zu worden war mangelnde Zuständigkeit der deutschen Behörden der Region um den Verkauf der Samsung Galaxy Tab 10.1 außen zu verhindern.
Ebenso wird das Verkaufsverbot für das Samsung Galaxy Tab 10.1 weiterhin auf das übrige Europa ausgedehnt, falls es sich um Einheiten handelt, die von der deutschen Division des koreanischen Herstellers vertrieben werden.
Aufgrund eines Streits über die angebliche unbefugte Verwendung von Apple-Patenten bei der Entwicklung von Samsung-Produkten stellte das in Cupertino ansässige multinationale Unternehmen die Vermarktung des neuesten Tablets des koreanischen Unternehmens ein (das erste mit Android 3.1 Honeycomb).
Die Kontroverse nahm zu, als ein niederländisches Medienunternehmen einen der von Apple in seiner Argumentation gegen Samsung vorgelegten Beweise vorlegte, die die Plagiatsthese unterstützten, in der zu sehen ist, wie das Modell des Samsung Galaxy Tab 10.1 so manipuliert wurde, dass es Die Ähnlichkeit mit dem iPad 2 ist so offensichtlich wie möglich.
Im Prinzip wäre diese vermeintliche und noch unbewiesene Manipulation jedenfalls nicht der Grund gewesen, warum die von Deutschland auferlegte Richtlinie aufgehoben worden wäre. Grundlage dieser Änderung wäre dagegen die Tatsache, dass das vom Düsseldorfer Gericht verhängte Verkaufsverbot des Terminals zumindest nicht über die Landesgrenzen hinausgehen kann, bis die von Apple behaupteten Tatsachen geklärt sind.